Wenn nach längeren Stillstandsphasen (z.B. Saisonende, Mieterwechsel etc.) sich im Wasser befindliche Keime unerwünscht vermehren, können ohne Kenntnis des Systemzustandes und der mikrobiologischen Belastung keine bestimmungsgemäße Wieder-Inbetriebnahme oder Betrieb erfolgen.
Wir empfehlen diese Art der Eigenkontrolle als Bestandteil des verpflichtenden Water-Safety-Plans (Öst. Trinkwasserverordnung, Öst. Lebensmittelcodex B1, ÖNorm B 5019, ÖNorm B 5021, ÖNorm EN 15975-1) zur Dokumentation & Risikoabschätzung ihres Trinkwassersystems. Es ist eine perfekte Ergänzung zu vorgeschriebenen Untersuchungen: durch die Eigenüberprüfung kann die teure Behörden-Kontrolle zielgerichteter und in geringerer Anzahl erfolgen.
Kontaktieren Sie unsere BWT Experten und lassen Sie sich beraten.