Die stetig zunehmenden Anforderungen an die Wasserqualität machen diese Technologie zu einer nahezu unumgänglichen Notwendigkeit. Die UV-Behandlung zur Wasserdesinfektion verändert nicht die physikalischen Eigenschaften des Wassers, wie z.B. Farbe und Geschmack, da keinerlei chemische Substanzen verwendet werden, sondern ausschließlich eine elektromagnetische Strahlung mit einer bestimmten Wellenlänge. Es findet keinerlei physischer Kontakt mit dem zu behandelnden Wasser statt. Sie zeichnet sich aus durch Betriebssicherheit, auf ein Minimum reduzierte Betriebs- und Wartungskosten und erfordert keinerlei Handhabung von toxischen Stoffen.
Somit ist die UV-Behandlung eine effiziente Alternative bzw. Ergänzung zu dem konventionellen Einsatz von Erhitzung, Oxidation, wirksamen Chemikalien (z.B. Chlor) und Sterilfiltration.
Die UV-Behandlung ist bei verschiedenen Anwendungen im Einsatz:
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Was bedeutet Wasserdesinfektion durch UV-Strahlung?
Ziel der Desinfektion ist die Reduzierung der Mikroorganismen auf ein Niveau, bei dem keine pathologische Gefahr ausgehen kann. Jeder lebende Körper enthält DNA. Die DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist ausschlaggebend für die lebenserhaltenden, vitalen Funktionen. UV-Strahlung mit einer Wellenlänge von 254 nm besitzt die Besonderheit, die genetische Funktion der DNA zu verändern. Mikroorganismen können sich nicht mehr reproduzieren und werden als zerstört angesehen. Die Dosierung der für die Zerstörung der Mikroorganismen erforderlichen UV-Strahlung ist variabel. Die nachstehende Auflistung enthält unverbindliche Angaben verschiedener Mikroorganismen:
Welche Vorteile bietet eine BWT Bewades UV-Anlage?
Die Bewades Produktlösung:
Das bedeutet:
Welche Angaben sind zur Projektierung einer UV-Anlage notwendig?
Welche ÖNORM ist für den Einsatz von UV-Anlagen zur Wasserdesinfektion relevant?
Der Einsatz und die Ausführung von UV-Anlagen im Bereich des Trinkwassers wird durch die ÖNORM M 5873-1 geregelt. Diese Norm ist in den wichtigsten europäischen Ländern anerkannt und empfiehlt eine UV-Fluenz von 400 J/m2 (40 mJ/cm2 oder 40 mWs/cm2) mit einer Wellenlänge von 253,7 nm und enthält auch die Prüfvorschriften für den Nachweis dieser Fluenz bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen.
Für den Einsatz in der öffentlichen Trinkwasserversorgung, bei Abgabe von Trinkwasser an Dritte und für Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln für die Abgabe an Dritte ist gemäß österr. Lebensmittelcodex Kapitel B1 eine Mindest-Fluenz von 400 J/m2 vorgeschrieben. Daher dürfen für diese Anwendungen nur UV-Anlagen eingesetzt werden, die nach ÖNORM M 5673-1 geprüft und mit dem ÖVGW-Prüfzeichen zugelassen sind. Eine UV-Bestrahlung mit dieser Fluenz ermöglicht laut den heutigen wissenschaftlichen Kenntnissen eine Reduzierung in der Größenordnung von:
Welche Gefahr geht von Legionellen im Trinkwasser aus?
Legionellen, aerobe Stäbchenbakterien, kommen in fast jedem Wasser vor, doch erst in technischen Anlagen können sie zum lebensgefährlichen Risiko werden, wenn Sie durch Aerosole – feinste Wassertröpfen - in die Lunge gelangen. Eine Infektion durch Legionellen endete 2020 in ca. 5 - 10 Prozent der Fälle tödlich, bei Menschen mit Vorerkrankungen sind es sogar bis zu 70 Prozent.
In Österreich wurden 2020 251 Fälle von Legionella- Infektionen gemeldet, in Deutschland 1264. Die Dunkelziffer wird dort auf 15.000-30.000 geschätzt, das wären auf Österreich umgelegt rund 1.500–3.000 Fälle. Die häufigsten Infektionsquellen liegen mit 74,3 Prozent im beruflichen/privaten Umfeld, 24,9 Prozent sind reiseassoziiert und 0,8 Prozent auf Krankenhäuser/Gesundheitseinrichtungen zurückzuführen.
In Deutschland ist die Lage ähnlich, die Konsequenz: mit Duschen ausgestattete öffentliche Häuser müssen seit 2003 jährlich auf Legionellen-Befall untersucht werden. Seit November 2011 gilt diese Pflicht auch für Vermieter. Sie müssen alle drei Jahre eine Probe von einem akkreditieren Labor untersuchen lassen, wobei Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen sind.